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Arbeitsrecht - Kündigung erhalten, was jetzt? Die wichtigsten Schritte beim RAV

  • 21. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

verfasst von Joy Rauchenstein


Wer seinen Job verliert, hat viel im Kopf. Damit es mit der Arbeitslosenentschädigung reibungslos klappt, sind aber einige Dinge von Anfang an wichtig.


RAV-Anmeldung

Nach einer Kündigung muss die Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) unverzüglich erfolgen, also sobald man von der Kündigung Kenntnis hat. Wer zu lange wartet, riskiert Einstelltage. Die Anmeldung zählt zu den häufigsten Punkten, bei denen Arbeitslose unnötige Einbussen erleiden.


Arztzeugnis einreichen

Wer zum Zeitpunkt der Anmeldung oder kurz danach krank ist, sollte dies dem RAV umgehend mitteilen und ein Arztzeugnis einreichen. Während einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit entfällt in der Regel die Pflicht, Stellenbewerbungen zu verfassen und nachzuweisen.


Schriftliche Bestätigung

Empfehlenswert ist es, sich vom RAV schriftlich bestätigen zu lassen, dass während der Krankschreibung keine Bewerbungen verlangt werden. Auch wenn das RAV rechtlich nicht berechtigt ist, im Krankheitsfall Bewerbungen einzufordern, schafft eine solche Bestätigung klare Verhältnisse und schützt vor späteren Missverständnissen oder Sanktionen.


Bewerbungspflicht

Sobald die Arbeitsunfähigkeit endet, gelten die üblichen Anforderungen wieder. Um auf der sicheren Seite zu sein, sind fünf nachgewiesene Stellenbewerbungen pro Woche einzureichen, verteilt über die gesamte Woche.


Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: info@lextec.ch

 

 

 

 

 
 
 

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